Zum Inhalt springen
RoomCalcs

Ratgeber

Wohnung finden als internationaler Student: Anmeldung, Kaution, WG und Betrug

Wohnen in Deutschland für internationale Studierende: WG-Zimmer und Wohnheime, was ein Zimmer kostet, Anmeldung in zwei Wochen, Kaution, SCHUFA und Betrugsmaschen.

Von Riyan M.7 Min. Lesezeit

Die meisten internationalen Studierenden in Deutschland wohnen in einem WG-Zimmer oder in einem Wohnheim des Studierendenwerks. Ein WG-Zimmer kostete im Wintersemester 2026/27 im Schnitt rund 510 € im Monat, in München rund 850 €. Wohnheime sind mit rund 330 € günstiger, doch im September 2026 standen rund 106.000 Studierende auf Wartelisten. Egal, was Sie mieten – drei Regeln gelten ab dem ersten Tag: Melden Sie Ihre Adresse innerhalb von zwei Wochen an, die Kaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und darf in drei Raten gezahlt werden, und zahlen Sie nie, bevor Sie das Zimmer gesehen haben.

Wohnheime: am günstigsten, aber früh bewerben

Die Studierendenwerke betreiben rund 196.000 Wohnheimplätze. Die Durchschnittsmiete liegt bei etwa 330 € im Monat, gegenüber rund 510 € für ein WG-Zimmer. Das reicht nur für etwa jede zehnte studierende Person.

Im September 2026 standen 106.045 Studierende auf Wartelisten, am längsten in Aachen (11.170) und München (10.812). Jedes Studierendenwerk vergibt nach eigenen Regeln: manche per Los, manche nach Eingangsdatum. Deshalb:

  • Bewerben Sie sich, sobald Sie die Zulassung haben – oder früher, wenn Ihr Studierendenwerk das erlaubt.
  • Bewerben Sie sich für alle passenden Wohnheime und suchen Sie parallel ein WG-Zimmer.
  • Fragen Sie nach Servicepaketen. Rund 40 Studierendenwerke bieten Pakete für internationale Studierende an, die meist ein Zimmer enthalten.

WG-Zimmer und Wohnungen: was sie kosten

StadtWG-Zimmer im Schnitt, pro Monat
München850 €
Berlin650 €
Hamburg650 €
Köln640 €
Frankfurt630 €
Deutschland, Schnitt aus 90 Hochschulstädtenrund 510 €

Mediane der Warmmieten im Wintersemester 2026/27 laut Moses Mendelssohn Institut und WG-Gesucht.

Achten Sie in jeder Anzeige darauf, welche Miete gemeint ist:

  • Kaltmiete: nur die Miete für Zimmer oder Wohnung.
  • Nebenkosten: Wasser, Müll, Hausreinigung usw., meist als monatliche Vorauszahlung.
  • Warmmiete: Kaltmiete plus Vorauszahlungen einschließlich Heizung.

Die Vorauszahlungen werden einmal im Jahr abgerechnet. Die Abrechnung muss Ihnen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen, sonst kann die Vermieterin oder der Vermieter in der Regel nichts nachfordern. Sie haben danach 12 Monate Zeit für Einwände.

Die Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen

Wer in eine Wohnung zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Sie brauchen:

  • Ihren Reisepass oder Personalausweis;
  • die Wohnungsgeberbestätigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters mit Name und Anschrift, Einzugsdatum, Adresse der Wohnung und den Namen der einziehenden Personen. In Berlin zum Beispiel ersetzt der Mietvertrag sie nicht.

Angemeldet wird beim Bürgeramt oder Bürgerbüro, meist mit online gebuchtem Termin. Vielerorts geht die Anmeldung inzwischen auch online, oft aber nur mit einem deutschen oder EU-Ausweis mit Online-Funktion – Studierende von außerhalb der EU gehen deshalb meist persönlich hin.

Wer sich zu spät oder gar nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 €. Auch wer als Vermieter die Bestätigung verweigert, kann ein Bußgeld bekommen; melden Sie das dann dem Bürgeramt. Melden Sie sich trotzdem früh an: Banken und die Ausländerbehörde fragen meist nach der Meldebescheinigung.

Die Kaution

Nach § 551 BGB gilt:

  • Die Kaution beträgt höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten (also praktisch drei Kaltmieten).
  • Sie dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen: die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die anderen mit den nächsten beiden Mieten.
  • Die Kaution muss getrennt vom Vermögen der Vermieterseite verzinst angelegt werden; die Zinsen stehen Ihnen zu. Bei Studierendenwohnheimen entfällt die Verzinsung.

Eine feste Frist für die Rückzahlung gibt es nicht. Gerichte gestehen der Vermieterseite meist bis zu rund sechs Monate für die Prüfung zu, und ein angemessener Teil darf bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten werden.

Der Rundfunkbeitrag

Für jede Wohnung wird der Rundfunkbeitrag fällig: 18,36 € im Monat (55,08 € im Quartal), egal wie viele Menschen dort wohnen. In einer WG meldet sich eine Person an und zahlt, die anderen sind mit abgedeckt; die Aufteilung regeln Sie in der WG. Ein Wohnheimzimmer an einem gemeinsamen Flur gilt als eigene Wohnung und zahlt den vollen Beitrag.

BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, können eine Befreiung beantragen. Internationale Studierende können das in der Regel nicht, weil sie für den Aufenthaltstitel genug Geld nachweisen mussten.

SCHUFA und was Vermieter verlangen dürfen

Viele Vermieter fragen nach einer SCHUFA-Auskunft. Als Neuankömmling haben Sie dort noch keinen Eintrag. Häufig werden stattdessen andere Nachweise akzeptiert, etwa eine Bürgschaft der Eltern, ein Stipendienschreiben oder ein Einkommensnachweis.

Eine kostenlose Datenkopie nach der DSGVO können Sie bei der SCHUFA anfordern, dazu gibt es ein kostenloses Online-Konto. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden vom Januar 2026 gilt:

  • Bei der Besichtigung dürfen Vermieter Ihren Ausweis ansehen, aber nicht kopieren.
  • Verlangt werden darf eine Bonitätsauskunft zur Vorlage beim Vermieter, nicht Ihre vollständige Datenkopie.
  • Einkommensnachweise – mit geschwärzten unnötigen Angaben – erst, wenn Sie ausgewählt wurden.
  • Auf einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Vermieter nicht bestehen, weil die frühere Vermieterseite keine ausstellen muss.

Untervermietung und Zwischenmiete

Zwischen den Semestern ist Zwischenmiete üblich. Wer sein Zimmer untervermietet, braucht die Erlaubnis der Vermieterseite (§ 540 BGB) und haftet für die Untermieterin oder den Untermieter. Entsteht nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, besteht meist ein Anspruch auf Erlaubnis (§ 553 BGB).

Möblierte Zimmer in der Wohnung der Vermieterseite, Wohnungen zum nur vorübergehenden Gebrauch und Studierendenwohnheime sind weniger geschützt: Mietpreisbremse und der meiste Kündigungsschutz gelten dort nicht (§ 549 BGB).

Die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde bis 31. Dezember 2029 verlängert. In den von den Ländern festgelegten Gebieten darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind ausgenommen. Ein Mieterverein kann prüfen, ob Ihre Miete zu hoch ist.

So erkennen Sie Betrug

Verbraucherzentrale und Polizei warnen vor diesen Zeichen:

  • Der „Eigentümer“ lebt im Ausland und will den Schlüssel nach der Zahlung per Post schicken.
  • Sie sollen vor der Besichtigung eine Kaution oder Gebühr zahlen.
  • Sie sollen eine Kopie Ihres Ausweises per E-Mail schicken.
  • Zahlung „über Airbnb, eBay oder booking.com“ außerhalb der echten Plattform.
  • Eine auffällig niedrige Miete oder eine IBAN, die nicht mit DE beginnt.

Zahlen Sie erst, wenn Sie das Zimmer persönlich oder per Live-Videoanruf gesehen und einen Vertrag unterschrieben haben. Haben Sie schon gezahlt, bitten Sie Ihre Bank sofort um Rückruf der Überweisung, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden Sie die Anzeige dem Portal.

Geld: BAföG, Sperrkonto und Wohngeld

  • Sperrkonto: Für ein Studienvisum weisen Sie in der Regel 992 € im Monat nach (11.904 € im Jahr). Der Betrag richtet sich nach dem BAföG-Satz – prüfen Sie den aktuellen Wert bei der deutschen Auslandsvertretung.
  • BAföG-Wohnpauschale: Wer BAföG bekommt, erhält 380 € im Monat für das Wohnen. Eine Erhöhung auf 440 € ist geplant, aber noch nicht beschlossen.
  • Wohngeld: Wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, bekommt in der Regel kein Wohngeld.

Mit unserem kostenlosen Währungsrechner rechnen Sie Euro in Ihre Heimatwährung um.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Regeln und Beträge ändern sich – prüfen Sie die offiziellen Seiten unten und fragen Sie im Zweifel einen Mieterverein oder das International Office Ihrer Hochschule.

Häufige Fragen

Was kostet ein WG-Zimmer in Deutschland?

Im Wintersemester 2026/27 im Schnitt rund 510 € im Monat warm. Am teuersten ist München mit rund 850 €. Ein Wohnheimzimmer kostet im Schnitt rund 330 €.

Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung?

Zwei Wochen ab dem Einzug. Bringen Sie Ihren Pass und die Wohnungsgeberbestätigung zum Bürgeramt mit.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, zahlbar in drei Monatsraten.

Muss jede Person in der WG den Rundfunkbeitrag zahlen?

Nein. Der Beitrag von 18,36 € im Monat gilt pro Wohnung. In einer WG zahlt eine Person, die Kosten können geteilt werden.

Darf ich vor der Besichtigung eine Kaution überweisen?

Davon ist dringend abzuraten: Vorkasse vor der Besichtigung ist die häufigste Betrugsmasche. Zahlen Sie erst nach Besichtigung und Vertragsunterschrift.

Quellen

Rechner in diesem Ratgeber

Geben Sie Ihre eigenen Maße ein, um eine genaue Antwort zu erhalten.

Dieser Ratgeber in anderen Sprachen:English

Alle Ratgeber