So nutzen Sie den Rechner
- 1Wählen Sie die Vorschrift für Ihren Standort – für Deutschland DIN 18065.
- 2Messen Sie die Geschosshöhe von Fertigfußboden zu Fertigfußboden (inklusive Teppich, Fliesen oder Parkett).
- 3Geben Sie den gewünschten Auftritt ein.
- 4Der Rechner wählt die kleinste Zahl an Steigungen, die alle Regeln erfüllt, und zeigt weitere Varianten.
Die Formel
- 01Steigungen = Geschosshöhe ÷ maximale Steigung, aufgerundet
- 02Steigungshöhe = Geschosshöhe ÷ Steigungen
- 03Auftritte = Steigungen − 1 (das obere Geschoss ist die letzte Stufe)
- 04Lauflänge = Auftritte × Auftritt
- 05Winkel = arctan(Steigung ÷ Auftritt)
- 06Schrittmaß = 2 × Steigung + Auftritt
Deutschland, DIN 18065 (Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen): Steigung 140–200 mm, Auftritt 230–370 mm und Schrittmaß (2 × Steigung + Auftritt) 590–650 mm. Die Norm regelt außerdem unter anderem Laufbreite, Kopfhöhe und Handläufe. Ob und wie sie für Ihr Vorhaben verbindlich ist, hängt von der Bauordnung Ihres Bundeslandes ab.
Weitere Regelwerke im Rechner: USA, IRC R311.7.5: Steigung höchstens 7¾ in, Auftritt mindestens 10 in. Großbritannien, Approved Document K, Tabelle 1.1 (private Treppen): Steigung 150–220 mm, Auftritt 220–300 mm, Neigung bis 42° und Schrittmaß 550–700 mm. Niederlande, Bbl: Steigung höchstens 188 mm, Auftritt mindestens 220 mm. Frankreich: Blondel-Regel mit einem Schrittmaß von 600–640 mm. Australien, NCC (Tabelle 11.2.2a): Steigung 115–190 mm, Auftritt 240–355 mm, Schrittmaß 550–700 mm. Indien, National Building Code 2016 (Ein- und Zweifamilienhäuser): Steigung höchstens 190 mm, Auftritt mindestens 250 mm, höchstens 12 Steigungen pro Lauf. Pakistan, Karatschi (Wohnhäuser): Steigung höchstens 7 in (18 cm), Auftritt mindestens 9 in (23 cm). In Österreich und der Schweiz gelten eigene Vorschriften (in Österreich die Bauordnung des Bundeslandes bzw. die OIB-Richtlinie 4, in der Schweiz kantonale Vorschriften) – nutzen Sie dafür „Eigene maximale Steigung“.
Alle Steigungen eines Treppenlaufs müssen gleich hoch sein, deshalb wird die Geschosshöhe gleichmäßig aufgeteilt. Als besonders bequem gilt ein Schrittmaß von etwa 630 mm – zum Beispiel 170 mm Steigung mit 290 mm Auftritt.
Rechenbeispiel
Bei einer Geschosshöhe von 2.750 mm und 260 mm Auftritt erlaubt DIN 18065 höchstens 200 mm Steigung. Die kleinstmögliche Zahl an Steigungen ergäbe dabei ein Schrittmaß über 650 mm – deshalb wählt der Rechner eine Steigung mehr.
Die erste Variante, die alle Regeln erfüllt, hat 15 Steigungen à 183,3 mm und 14 Auftritte. Das ergibt eine Lauflänge von 3.640 mm bei einem Steigungswinkel von 35,2°.
Das Schrittmaß liegt damit zwischen 590 und 650 mm. Alle Varianten sehen Sie in den Ergebnissen unter „Weitere Varianten“.
Tipps vor dem Kauf
- Messen Sie die Geschosshöhe an mehreren Stellen – Böden sind selten ganz eben.
- Berücksichtigen Sie den fertigen Bodenaufbau auf beiden Ebenen: Kommen später Fliesen oder Parkett dazu, ändern sich die erste und die letzte Steigung.
- Prüfen Sie den Platz am Treppenfuß: Vor der ersten Stufe brauchen Sie eine freie Fläche.
- Denken Sie an die Kopfhöhe über der gesamten Treppe – die Anforderungen dazu stehen in DIN 18065.
Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Stufe nach DIN 18065 sein?
In Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen 140 bis 200 mm, bei einem Auftritt von 230 bis 370 mm. In Großbritannien sind bei privaten Treppen bis 220 mm erlaubt, in den USA 7¾ in (196 mm). Maßgeblich sind immer die Vorschriften an Ihrem Standort.
Was ist die Schrittmaßregel?
2 × Steigung + Auftritt soll ungefähr der Schrittlänge eines Erwachsenen entsprechen. DIN 18065 verlangt für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen 590–650 mm; als besonders bequem gilt etwa 630 mm, zum Beispiel 170 mm Steigung mit 290 mm Auftritt.
Berechnet der Rechner auch die Treppenwangen?
Nein. Er liefert nur die Geometrie. Querschnitt der Wangen, Befestigung und Statik müssen den Bauvorschriften entsprechen oder von einem Tragwerksplaner bemessen werden.
Quellen
- Deutschland: Steigungsverhältnis nach DIN 18065 (BauNetz Wissen)
- USA: IRC R311.7.5 – Auftritte und Steigungen
- Niederlande: Bbl-Regeln für Treppen in Neubauten (Informatiepunt Leefomgeving)
- Großbritannien: Approved Document K (2013), Tabelle 1.1 – private Treppe: Steigung 150–220 mm, Auftritt 220–300 mm (englisch)
- Australien: NCC 2022 Housing Provisions, Teil 11.2.2 und Tabelle 11.2.2a (englisch)
- Indien: National Building Code 2016, Band 1, Teil 3 Abschnitt 12.18.1 (Text bei Public.Resource.Org, englisch)
- Pakistan: Karachi Building & Town Planning Regulations 2002, Abschnitt 9-8 Treppen (SBCA, englisch)
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